Verbot von Öl und Gas im Neubau und bei Sanierung ab 01.01.2025
TGHKV - Klimaanlagenverordnung Tirol
Ölheizung

§ Das Aus für Öl- und Gasheizungen!

Die Tiroler Landesregierung hat in der Gas-, Heizungs- und Klimaanlagenverordnung 2024, Tiroler - Landesrecht konsolidiert Tirol, Fassung 16.01.2025 das Aus für Öl- und Gasheizungen beschlossen.


Das bedeutet:


Es sind in Tirol keine Öl- und Gasheizungen mehr im Neubau ab 01.01.2025 erlaubt


Bei größeren Renovierungen sind keine Öl- oder Flüssiggasheizungen mehr in Tirol erlaubt


Alle Informationen sind unter folgendem Link unter

§ 2 "Zulässige Arten von Brennstoffen" (6) und (7) enthalten


RIS - Gas-, Heizungs- und Klimaanlagenverordnung 2024, Tiroler - Landesrecht konsolidiert Tirol, Fassung vom 16.01.2025


Größere Renovierung ist die Renovierung eines Gebäudes, bei der mehr als 25 v.H. der Oberfläche der Gebäudehülle einer Renovierung unterzogen werden, es sei denn, die Gesamtkosten der Renovierung der Gebäudehülle und der gebäudetechnischen Systeme betragen höchstens 25 v.H. des Gebäudewertes, wobei der Wert des Grundstücks, auf dem das Gebäude errichtet wurde, nicht mitzurechnen ist.

(z.B. Fassadendämmung)

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